Auch mit E-Rechnungen
Seit dem 1. Januar 2025 sind Unternehmer:innen verpflichtet, im B2B-Bereich E-Rechnungen empfangen und verarbeiten zu können. Die Pflicht zur Ausstellung wird je nach Unternehmensgröße gestaffelt ab 2027 wirksam; Kleinunternehmer:innen sind davon ausgenommen. Die inhaltlichen Anforderungen entsprechen den Pflichtangaben nach UStG, ergänzt um Formatvorgaben wie XRechnung oder ZUGFeRD.
Der folgende Artikel fasst zusammen, was bei der Erstellung einer XRechnung zu beachten ist, wie eine XRechnung auszusehen hat und welche Anbieter entsprechende Tools anbieten.






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